ISE AG
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ISE Institut für Seltene Erden und Metalle AG | Stand August 2026

Anbieter

ISE Institut für Seltene Erden und Metalle AG
Furrengasse 21, 6004 Luzern, Schweiz
CHE-456-752-545 HR Luzern | UID: CHE-456-752-545 MWST
Tel. +41 (0) 41 5 11 11 20 | [email protected] | www.ise-ag.com

1. Geltungsbereich, Anbieter und Grundsatz der Tätigkeit

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Vertragsverhältnisse zwischen der ISE Institut für Seltene Erden und Metalle AG, Furrengasse 21, 6004 Luzern, Schweiz (nachfolgend „ISE“) und ihren Kunden bzw. Nutzern (nachfolgend gemeinsam „Kunde“) über die von ISE angebotenen Dienstleistungen, soweit für eine bestimmte Leistung keine spezielleren Vertragsbedingungen gelten.

(2) ISE wird vertreten durch Arndt Uhlendorff, CEO / Verwaltungsrat. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn ISE ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) ISE ist ein Informations-, Prüf-, Bewertungs-, Zertifizierungs- und Lagerdienstleister für Seltene Erden, Metalle und damit zusammenhängende Waren und Produkte.

(4) ISE kauft oder verkauft im Rahmen der von diesen AGB erfassten Dienstleistungen keine Metalle, Seltenen Erden oder sonstigen Kundenwaren, betreibt keinen Eigenhandel mit Kundenwaren und vermittelt keine Kauf- oder Verkaufsgeschäfte. ISE wird nicht Vertragspartei eines zwischen Dritten geschlossenen Handelsgeschäfts und übernimmt keine Makler-, Vermittlungs- oder Abschlussverpflichtung.

(5) Die Bereitstellung von Kontakten, Marktinformationen, Preisen, Bewertungen, Zertifikaten, Berichten oder sonstigen Dokumenten begründet keine Verpflichtung von ISE, ein Handelsgeschäft anzubahnen, zu vermitteln, zu finanzieren oder selbst abzuschließen.

2. Leistungsbereiche von ISE

2.1 Informations- und Marktdatendienste

ISE bietet internetbasierte und sonstige Informationsdienste zu Seltenen Erden, Metallen und entsprechenden Produkten an. Dazu können insbesondere Metal Quotes, Real Time Prices, historische Preise, Preisindikationen, Marktinformationen, Newsletter, Datenbanken, Berichte und weitere Informationsprodukte gehören.

2.2 Zertifizierungs- und Prüfleistungen

ISE bietet im Kundenauftrag Zertifizierungs-, Prüf- und Dokumentationsleistungen für Waren an. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag. Je nach Auftrag können hierzu insbesondere gehören:

  • Inspektionsberichte (Inspection Reports);
  • Berichte über Probenahmen (Sample Taking Reports);
  • Analysen und Analyseberichte;
  • Bewertungen und Bewertungsberichte;
  • Safekeeping Receipts sowie damit zusammenhängende Dokumentationsleistungen.

Die Bezeichnung eines Dokuments bestimmt nicht allein dessen Rechtswirkung. Insbesondere richten sich Rechte und Pflichten aus einem Safekeeping Receipt nach dem jeweiligen Dokument, dem zugrunde liegenden Auftrag und - soweit eine Lagerung betroffen ist - dem hierfür abgeschlossenen separaten Lagervertrag.

2.3 Metal Audits

Zur Prüfung und Bewertung eines gesamten Warenlots kann ISE Metal Audits durchführen. Ein Metal Audit kann - abhängig vom vereinbarten Prüfungsumfang - insbesondere die Identifikation und Bestandsaufnahme des Lots, Inspektion, Probenahme, Analyse, Plausibilisierung der Warenangaben, Bewertung sowie die zusammenfassende Dokumentation der Ergebnisse umfassen. Maßgeblich ist stets der im konkreten Auftrag vereinbarte Scope of Work.

2.4 Lager- und Freilagerleistungen

ISE bietet Lager- bzw. Freilagerleistungen unter anderem an Standorten in Embrach, Kloten und Dubai an. Für Lagerung, Verwahrung, Handling, Ein- und Auslagerung, Lagergebühren, Zurückbehaltungs- und Pfandrechte, Versicherung, Haftung sowie sonstige lagerbezogene Rechte und Pflichten gilt ausschließlich der jeweils separat abgeschlossene Lagervertrag einschließlich der dort wirksam einbezogenen ergänzenden Bedingungen.

Im Fall eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und einem Lagervertrag geht der Lagervertrag für alle lagerbezogenen Sachverhalte vor. Soweit ein Lagervertrag ergänzende Bedingungen, insbesondere Bedingungen von SPEDLOGSWISS, einbezieht, gelten diese ausschließlich im dort vereinbarten Umfang.

Die Lagerung oder Verwahrung von Waren führt zu keinem Eigentumsübergang auf ISE. ISE wird durch die Lagerung weder Käufer noch Verkäufer, Händler, Vermittler oder wirtschaftlicher Eigentümer der eingelagerten Waren. Gesetzliche oder vertragliche Sicherungs-, Zurückbehaltungs- und Verwertungsrechte aus dem jeweiligen Lagervertrag bleiben unberührt.

3. Vertragsschluss und Einzelaufträge

(1) Verträge können in deutscher oder englischer Sprache abgeschlossen werden. Der Vertragsschluss erfolgt je nach Leistung über einen Online-Bestellprozess, ein individuelles Angebot, einen Auftrag, eine Auftragsbestätigung oder einen gesonderten Vertrag.

(2) Die Darstellung von Leistungen auf der Website ist grundsätzlich eine unverbindliche Leistungsbeschreibung und kein verbindliches Angebot, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.

(3) Bei kostenpflichtigen Online-Diensten wird der Kunde vor Vertragsschluss über den wesentlichen Leistungsumfang, Preis, Laufzeit und Zahlungsbedingungen informiert. Der Vertrag kommt nach Maßgabe des jeweiligen Bestellprozesses zustande.

(4) Zertifizierungen, Inspektionen, Probenahmen, Analysen, Bewertungen, Metal Audits und sonstige individuelle Leistungen werden auf Grundlage des jeweiligen Angebots bzw. Auftrags erbracht. Der dort definierte Prüf- und Leistungsumfang ist maßgeblich.

(5) Lagerleistungen setzen einen separaten Lagervertrag voraus. Ein Vertrag über Informations-, Zertifizierungs-, Analyse- oder Bewertungsleistungen begründet für sich allein keinen Lagervertrag.

(6) Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor, soweit sie von diesen AGB abweichen.

4. Nutzerkonto, Entgelte, Zahlung, Laufzeit und Kündigung

4.1 Nutzerkonto

(1) Soweit eine Registrierung erforderlich ist, hat der Kunde vollständige und zutreffende Angaben zu machen und Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

(2) Nutzerkonten und Datenzugänge dürfen nur im vertraglich vereinbarten Umfang genutzt werden. Eine Weitergabe an nicht berechtigte Dritte ist unzulässig.

4.2 Entgelte und Zahlung

(1) Entgelte, Fälligkeit, Steuern, Zahlungsweise und gegebenenfalls wiederkehrende Abrechnungsperioden ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Bestellprozess oder Vertrag.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Entgelte im Voraus bzw. mit Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Rechnungen können elektronisch, insbesondere per E-Mail, übermittelt werden.

(3) Für individuell beauftragte Prüf-, Zertifizierungs-, Analyse-, Bewertungs- und Audit-Leistungen können zusätzlich angemessene Fremd-, Reise-, Transport-, Labor-, Zoll-, Handling- oder Dokumentationskosten anfallen, soweit diese im Auftrag vorgesehen, erforderlich oder vom Kunden genehmigt sind.

4.3 Laufzeit und Kündigung

(1) Laufzeit, automatische Verlängerung und Kündigungsfrist von Abonnements ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag bzw. Bestellprozess.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) ISE kann Zugänge bei erheblichem oder wiederholtem Vertragsverstoß, missbräuchlicher Nutzung von Daten oder unbefugter Weitergabe von Zugangsdaten nach Maßgabe des anwendbaren Rechts sperren oder kündigen.

5. Metal Quotes, Real Time Prices und sonstige Marktdaten

5.1 Charakter und Zweck der Quotes

(1) Metal Quotes, Real Time Prices, historische Preise, Preisindikationen und sonstige von ISE veröffentlichte Marktdaten sind Informationsleistungen zur Marktbeobachtung und Orientierung.

(2) Für zahlreiche Seltene Erden, Metalle und Spezialprodukte bestehen keine offiziellen, allgemein verbindlichen oder kontinuierlich festgestellten Börsenpreise. ISE ermittelt und verarbeitet Preis- und Marktinformationen nach bestem Wissen auf Grundlage der jeweils verfügbaren und von ISE als geeignet eingestuften Quellen, Marktbeobachtungen, Angebotsinformationen und/oder eigenen Berechnungs- und Bewertungsmethoden.

(3) Ein Metal Quote oder sonstiger von ISE angezeigter Preis ist grundsätzlich ein indikativer Informations- bzw. Referenzwert. Er ist insbesondere kein verbindlicher Kauf- oder Verkaufspreis, kein verbindlicher Geld- oder Briefkurs und keine Zusage, dass ein Geschäft zu diesem Preis oder überhaupt abgeschlossen werden kann.

(4) Tatsächlich am Markt erzielbare Preise können von ISE Quotes abweichen. Einflussfaktoren können insbesondere Menge, Qualität, Reinheit, Spezifikation, Form, Herkunft, Zertifizierung, Lieferort, Lieferzeitpunkt, Verpackung, Zahlungsbedingungen, Transport- und Versicherungskosten sowie Marktliquidität sein.

5.2 Bedeutung von „Real Time“

(1) Die Bezeichnung „Real Time“ bzw. „Real Time Price“ bezeichnet innerhalb der ISE-Dienste die zeitnahe Bereitstellung der ISE zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren und von ISE verarbeiteten Markt- und Preisinformationen.

(2) „Real Time“ bedeutet nicht, dass für das betreffende Metall oder Produkt ein börslich festgestellter, kontinuierlich handelbarer oder jederzeit ausführbarer Echtzeitkurs besteht. Eine bestimmte maximale Latenz oder Aktualisierungsfrequenz ist nur geschuldet, wenn sie für das konkrete Produkt ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Datenquellen, technische Übertragungswege, Prüfung, Verarbeitung und Veröffentlichung können zu zeitlichen Verzögerungen führen. Ein angezeigter Zeitstempel ist nach der jeweiligen Produktbeschreibung als Erfassungs-, Berechnungs- oder Veröffentlichungszeitpunkt zu verstehen.

5.3 Methodik, Quellen und Korrekturen

(1) ISE kann Datenquellen, Auswahlkriterien, Plausibilisierungsverfahren, Berechnungsmethoden und Darstellungsweisen sachgerecht weiterentwickeln oder anpassen. Soweit eine Änderung die Vergleichbarkeit von Daten wesentlich beeinflusst, kann ISE dies in geeigneter Weise kenntlich machen.

(2) Trotz sorgfältiger Ermittlung können Daten unvollständig, verspätet oder fehlerhaft sein. ISE darf erkannte Fehler berichtigen, Quotes neu berechnen sowie historische Werte korrigieren oder entsprechend kennzeichnen.

(3) Soweit ISE eine gesonderte Methodikbeschreibung für Metal Quotes veröffentlicht oder mit dem Kunden vereinbart, ist diese ergänzend für die Interpretation der jeweiligen Quotes maßgeblich.

5.4 Keine Transaktions- oder Anlageberatung

(1) Metal Quotes, Real Time Prices, Marktberichte, allgemeine Analysen und sonstige Marktdaten stellen keine Aufforderung, Empfehlung oder Beratung zum Kauf, Verkauf oder Halten von Metallen, Finanzinstrumenten oder sonstigen Vermögenswerten dar.

(2) Sie ersetzen keine individuelle Anlage-, Finanz-, Rechts-, Steuer-, Handels-, Beschaffungs- oder Risikoberatung. Entscheidungen des Kunden auf Grundlage der bereitgestellten Informationen erfolgen in eigener Verantwortung.

6. Zertifizierungen, Inspektionen, Probenahmen, Analysen und Bewertungen

6.1 Umfang der Leistung

(1) Art, Umfang, Prüftiefe, Prüfgegenstand, Bewertungsstichtag, Probenumfang, Analysemethode, Berichtstyp und Verwendungszweck richten sich nach dem jeweiligen Auftrag.

(2) ISE schuldet die fachgerechte Durchführung der ausdrücklich beauftragten Leistung, nicht jedoch die Untersuchung oder Feststellung von Eigenschaften, Umständen oder Risiken, die außerhalb des vereinbarten Prüfungsumfangs liegen.

6.2 Inspektionen und Sample Taking Reports

(1) Inspektionsberichte dokumentieren die im vereinbarten Umfang und zum jeweiligen Prüfzeitpunkt festgestellten Tatsachen und Beobachtungen.

(2) Probenahmen und Sample Taking Reports beziehen sich auf die konkret entnommene Probe und den dokumentierten Probenahmevorgang. Die Repräsentativität einer Probe für ein gesamtes Lot hängt vom vereinbarten Probenahmeverfahren, der Homogenität der Ware und weiteren tatsächlichen Umständen ab.

6.3 Analysen

(1) Analyseergebnisse beziehen sich auf die untersuchte Probe bzw. das konkret untersuchte Material und auf die im Auftrag bestimmte Untersuchungsmethode.

(2) Soweit Analyseergebnisse für Schlussfolgerungen zum gesamten Lot verwendet werden sollen, gilt dies nur im Umfang, in dem die vereinbarte Probenahme und Methodik eine solche Schlussfolgerung tragen.

6.4 Bewertungen

(1) Bewertungen werden auf Grundlage der am Bewertungsstichtag verfügbaren Informationen, der festgestellten bzw. zugrunde gelegten Materialeigenschaften sowie der vereinbarten Bewertungsmethode erstellt.

(2) Eine Bewertung ist eine fachliche Einschätzung für den vereinbarten Zweck und keine Zusage, dass die Ware zu dem ermittelten Wert verkauft, gekauft, finanziert oder beliehen werden kann.

(3) ISE übernimmt im Zusammenhang mit einer Bewertung keine Vermittlung eines Kauf-, Verkaufs- oder Finanzierungsgeschäfts.

6.5 Safekeeping Receipts

(1) Soweit ISE ein Safekeeping Receipt ausstellt, dokumentiert dieses die darin ausdrücklich bezeichneten Tatsachen und Angaben nach Maßgabe des zugrunde liegenden Auftrags bzw. Lagerverhältnisses.

(2) Ein Safekeeping Receipt begründet nur diejenigen Rechte und Wirkungen, die sich ausdrücklich aus seinem Inhalt, dem zugrunde liegenden Vertrag und dem anwendbaren Recht ergeben. Lagerbezogene Rechte und Pflichten richten sich vorrangig nach dem separaten Lagervertrag.

7. Metal Audits

(1) Ein Metal Audit dient der strukturierten Prüfung und/oder Bewertung eines gesamten Warenlots innerhalb des vereinbarten Prüfungsumfangs. Der Audit kann mehrere Einzelleistungen nach Ziffer 6 verbinden.

(2) Der konkrete Audit-Umfang kann insbesondere Bestandsaufnahme, Identifikation, Inspektion, Dokumentenprüfung, Probenahme, Analyse, Bewertung und die Zusammenführung der Ergebnisse in einem Audit-Bericht umfassen.

(3) Der Metal Audit ist eine stichtags- und auftragsbezogene Feststellung. Veränderungen des Warenbestands, der Qualität, der Marktbedingungen oder sonstiger Umstände nach Abschluss des Audits sind nicht Gegenstand des Berichts, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(4) Der Audit-Bericht darf nur für den im Auftrag vorgesehenen Zweck verwendet werden. Eine Verwendung durch Dritte oder für andere Zwecke bedarf der vorherigen Zustimmung von ISE, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.

8. Lager- und Freilagerleistungen

(1) Für jede Einlagerung ist ein separater Lagervertrag maßgeblich. Dieser regelt insbesondere Warenannahme, Lagerort, Handling, Gebühren, Laufzeit, Herausgabe, Sicherungsrechte, Versicherung, Haftung und Verwertung bei offenen Forderungen.

(2) Für Waren, die in einem ISE-Lager bzw. Freilager oder in Zusammenarbeit mit einem Lagerpartner verwahrt werden, entstehen Rechte und Pflichten ausschließlich nach Maßgabe des jeweiligen Lagervertrags und der dort wirksam einbezogenen Bedingungen.

(3) Diese AGB begründen kein Recht auf Annahme, Einlagerung oder Herausgabe bestimmter Waren. Solche Rechte ergeben sich ausschließlich aus dem konkreten Lagervertrag.

(4) Die Ausstellung von Inspektions-, Analyse-, Bewertungs- oder Safekeeping-Dokumenten ändert nichts an der in Ziffer 1 festgelegten Rolle von ISE als Dienstleister und begründet insbesondere keinen Kauf, Verkauf oder Vermittlungsauftrag.

9. Nutzungsrechte an ISE-Daten, Berichten und Dokumenten

(1) Der Kunde erhält an bereitgestellten Marktdaten, Berichten, Zertifizierungen, Analysen und sonstigen Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den im Vertrag vereinbarten Zweck.

(2) Ohne vorherige Zustimmung von ISE ist es insbesondere nicht gestattet, Metal Quotes, Real Time Prices, Datenbanken oder wesentliche Teile davon systematisch zu kopieren, automatisiert auszulesen, weiterzuverkaufen, öffentlich zugänglich zu machen, als eigenen Datendienst anzubieten oder Dritten fortlaufend zur Verfügung zu stellen.

(3) Die interne Nutzung innerhalb des vertraglich berechtigten Unternehmens richtet sich nach dem gebuchten Lizenz- oder Nutzerumfang. Eine Nutzung über APIs, automatisierte Systeme, Kundenportale, Veröffentlichungen oder sonstige externe Anwendungen bedarf einer entsprechenden vertraglichen Berechtigung.

(4) Prüfberichte, Analysen, Bewertungen, Zertifizierungen und Audit-Berichte dürfen nicht in irreführender, verkürzter oder sinnentstellender Weise wiedergegeben oder so verwendet werden, dass der Eindruck einer weitergehenden Aussage oder Garantie von ISE entsteht.

(5) Zwingende gesetzliche Nutzungsrechte bleiben unberührt.

10. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt ISE rechtzeitig alle für die beauftragte Leistung erforderlichen Informationen, Dokumente, Zugänge, Waren und sonstigen Mitwirkungsleistungen vollständig und richtig zur Verfügung.

(2) Der Kunde weist ISE auf bekannte Gefahren, besondere Materialeigenschaften, regulatorische Anforderungen, Kontaminationen, spezielle Handhabungsvorgaben oder sonstige Umstände hin, die für die Durchführung der Leistung relevant sein können.

(3) Verzögerungen oder Mehrkosten, die auf fehlender, verspäteter oder unrichtiger Mitwirkung des Kunden beruhen, können dem Kunden nach Maßgabe des jeweiligen Vertrags zugerechnet bzw. berechnet werden.

11. Haftung

(1) ISE erbringt seine Dienstleistungen mit der im Geschäftsverkehr angemessenen Sorgfalt. Soweit gesetzlich zulässig und soweit nicht ausdrücklich eine Garantie übernommen wurde, wird keine Gewähr dafür übernommen, dass Marktdaten, Metal Quotes, Real Time Prices, Analysen oder sonstige allgemeine Informationen jederzeit richtig, vollständig, aktuell, verfügbar oder für einen bestimmten Zweck des Kunden geeignet sind.

(2) Insbesondere haftet ISE, soweit gesetzlich zulässig, nicht allein deshalb für Abweichungen zwischen einem veröffentlichten Metal Quote oder einer Bewertung und einem tatsächlich am Markt erzielbaren Kauf- oder Verkaufspreis, da ISE weder Käufer noch Verkäufer ist, keine Geschäfte vermittelt und die konkreten Transaktionsbedingungen nicht bestimmt.

(3) Bei Prüf-, Zertifizierungs-, Analyse-, Bewertungs- und Audit-Leistungen bezieht sich die Verantwortung von ISE auf den vereinbarten Prüfungsumfang. Für Eigenschaften oder Umstände außerhalb dieses Umfangs wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung übernommen.

(4) Eine Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie für Haftungstatbestände, die nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden dürfen, bleibt unberührt.

(5) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ISE, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und beschränkt auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden und Folgeschäden, ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

(6) Für Lagerleistungen gelten hinsichtlich der Haftung vorrangig die Regelungen des separaten Lagervertrags und der dort wirksam einbezogenen Bedingungen.

12. Höhere Gewalt und technische Verfügbarkeit

(1) ISE haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund von Ereignissen außerhalb ihres angemessenen Einflussbereichs, insbesondere Ausfällen von Kommunikationsnetzen, Datenlieferanten oder Infrastruktur, behördlichen Maßnahmen, Naturereignissen, Arbeitskämpfen, Krieg, Unruhen oder vergleichbaren Ereignissen.

(2) ISE bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der internetbasierten Dienste. Eine ununterbrochene oder jederzeit fehler- und verzögerungsfreie Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

13. Datenschutz und Cookies

(1) ISE verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe des anwendbaren Datenschutzrechts und der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von ISE.

(2) Informationen über Art, Umfang und Zwecke der Datenverarbeitung, Empfänger, Speicherdauer, Rechte betroffener Personen sowie den Einsatz von Cookies und vergleichbaren Technologien ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung und den jeweiligen Cookie-Einstellungen auf der Website.

14. Zwingende Verbraucherrechte

(1) Soweit auf einen Vertrag zwingende Verbraucherrechte, insbesondere Widerrufs-, Rücktritts-, Informations- oder Gerichtsstandsvorschriften, anwendbar sind, bleiben diese unberührt.

(2) Eine gegebenenfalls erforderliche gesonderte Verbraucher- oder Widerrufsbelehrung wird im jeweiligen Bestellprozess bzw. Vertrag bereitgestellt. Diese AGB bewirken keinen Verzicht auf zwingende Rechte.

15. Änderungen der Dienstleistungen und dieser AGB

(1) ISE kann Dienstleistungen, technische Funktionen, Datenquellen, Prüfmethoden und Darstellungsformen im Rahmen des geschuldeten Leistungsumfangs sachgerecht weiterentwickeln, soweit berechtigte Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt werden.

(2) Änderungen dieser AGB für bestehende Vertragsverhältnisse erfolgen nur nach Maßgabe des anwendbaren Rechts und des jeweiligen Vertrags. Zwingende gesetzliche oder behördliche Änderungen können im erforderlichen Umfang umgesetzt werden.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zwingende Verbraucher- oder Kollisionsnormen, entgegenstehen.

(2) Für Unternehmer und juristische Personen ist, soweit gesetzlich zulässig, Luzern, Schweiz, ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

(3) Für Lagerleistungen gilt ergänzend bzw. vorrangig die Rechtswahl- und Gerichtsstandsregelung des jeweiligen separaten Lagervertrags.

17. Schlussbestimmungen

(1) Vertragssprache ist Deutsch oder Englisch. Soweit Fassungen in mehreren Sprachen bereitgestellt werden, ist im jeweiligen Vertrag oder Bestellprozess festzulegen, welche Fassung bei Auslegungsunterschieden maßgeblich ist.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Individuelle Vereinbarungen und speziellere Verträge - insbesondere Lagerverträge und auftragsspezifische Leistungsbeschreibungen - gehen diesen AGB im Fall eines Widerspruchs vor.

(4) Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB wird auf der Website von ISE bereitgestellt.

Luzern, August 2026

ISE Institut für Seltene Erden und Metalle AG | AGB | Stand August 2026 | Seite 7

SELTENE ERDEN UND METALLE CERIUMDYSPROSIUMERBIUMEUROPIUMGADOLINIUMHOLMIUMLANTHANLUTETIUMNEODYMPROMETHIUMPRASEODYMSAMARIUMSCANDIUMTERBIUMTHULIUMYTTERBIUMYTTRIUM

BASISMETALLE ALUMINIUMKUPFERBLEINICKELZINNZINK

STRATEGISCHE METALLE ANTIMONARSENBERYLLIUMBISMUTCADMIUMKALZIUMCHROMKOBALTGALLIUMGERMANIUMILMENITINDIUMLITHIUMMAGNESIUMMANGANQUECKSILBERMOLYBDÄNNIOBRHENIUMSELENSILICIUMTANTALTELLURSTRONTIUMTITANWOLFRAMVANADIUMZIRKONIUM

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